Die Gesamtkonferenz entscheidet über (soweit keine Teilkonferenz zuständig ist)
- das Schulprogramm
- die Schulordnung (Abweichungen von den Entwürfen des Schulvorstandes nur im Benehmen mit dem Schulvorstand)
- Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse
- Grundsätze
- Für Leistungsbewertung und Beurteilung
- Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung
- Fachkonferenzen (richtet für Fächer oder Fachgruppen Fachkonferenzen ein)
- weitere Teilkonferenzen